Stiftungssatzung (Checkliste)
08.10.2003
Anforderungen der einzelnen Stiftungsaufsichtsbehörden berücksichtigen
Aber: deren Mustersatzungen bergen Konfliktpotential
Stiftungsname
Grundsatz der Namenswahrheit
Bezeichnung "Stiftung" ist nicht der
rechtsfähigen Stiftung vorbehalten
Täuschung muss vermieden werden
Unterscheidungsfähigkeit
Marketing-Aspekte berücksichtigen
Sitz
Bezug zur Stiftungstätigkeit erforderlich
Zweck
exakte Beschreibung der Ziele und Art ihrer Verwirklichung
eine gemeinnützige Tätigkeit darf sich
nur in diesem Rahmen bewegen
nicht alle Zwecke müssen stets gleichzeitig verwirklicht werden
spätere Zweckänderung weitgehend ausgeschlossen
spitzenverbandsspezifische Verpflichtungen
Gemeinnützigkeit
ausschließliche und unmittelbare Gemeinwohlförderung
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und
unmittelbar
gemeinnützige/mildtätige/kirchliche Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Selbstlosigkeit
Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt
nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittelbindung für Satzungszwecke
Mittel der Stiftung dürfen nur für die
satzungsmäßigen
Zwecke verwendet werden.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der
Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden.
Vermögensausstattung
Erstausstattung
Genehmigungsvorgaben der Stiftungsbehörden
zur Mindestausstattung
Grundsatz der Vermögenserhaltung
Rücklagenbildung kann vorgesehen werden
andernfalls gilt ein Thesaurierungsverbot für
Erträge
Annahme von Zustiftungen vorsehen
Richtlinien zu Vermögensverwaltung?
möglichst keine Verkaufsbeschränkungen vorsehen
Verwendung von Stiftungsmittel
Ausschluss eines Rechtsanspruchs auf Zuwendungen
Rechnungslegungspflichten
Vorstand
Zusammensetzung
Berufung, Auswahl, Abberufung
Zuständigkeit
Vertretungsbefugnis
möglichst keine Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot
Haftungsbeschränkung
Sitzungsgeld / Gehalt
Stiftungsversammlung
Zusammensetzung
Einberufungsvoraussetzungen, -verfahren
Zuständigkeit
Beratung, Informationsrecht
Abberufung
Rücktritt
Stiftungsrat, -kuratorium
Zusammensetzung
Soll-Vorgaben, keine Überschneidung mit Vorstandsmitgliedschaft
Berufung, Auswahl, Abberufung
Einberufung
Beurkundungsform der Versammlungsbeschlüsse
Zuständigkeit
Sitzungsgeld
weitere Organe
Präsidium, Ausschuss, Aufsichts-/Verwaltungs-/Beirat
Zusammensetzung
Zuständigkeit
Einberufungsverfahren
Amtsdauer
Satzungsänderungen, Umwandlung
Auflösung und Anfallberechtigung
zuständiges Gremium
notwendige Mehrheitsverhältnisse
Sicherstellung der gemeinnützigen Vermögensbindung
kursiv = weitere Aspekte, Alternativen
Ähnliche Beiträge
- Checkliste für die Mitgliederversammlung des Vereins
- Mustersatzung für eine einfache Stiftung
- Rahmenbedingungen der rechtsfähigen Stiftung
- Vereinssatzung
- Zivilrechtliche Stiftungsvorschriften - Stiftungsreformgesetz
Schlagworte
Literatur zum Thema
| Christiane Weber: Stiftungen als Rechts- und Ausdrucksform bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland. Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2009. 239 Seiten. ISBN 978-3-8329-3866-6. 54,00 EUR, CH: 90,90 sFr. Rezension lesen Buch bestellen |
![]() |
| Werner Seifart, von Campenhausen: Stiftungsrechts-Handbuch. C.H.Beck Verlag (München) 2008. 3. Auflage. 1186 Seiten. ISBN 978-3-406-54681-5. 178,00 EUR. Rezension lesen Buch bestellen |
![]() |
Stellenmarkt
| 01.09.2010 | Pädagogische Leitung (w/m) für das Projekt Zukunft Pfarrkindergärten, München Erzbischöfliches Ordinariat München |
| 31.08.2010 | Fachkraft für Unterstützte Kommunikation (w/m), Frankfurt Verein Arbeits- und Erziehungshilfe e.V. |
| 31.08.2010 | Sozialpädagoge (w/m) oder Pädagoge (w/m) als Leiter/in eines Horts, Bad Düben Diakonisches Werk Delitzsch/Eilenburg e.V. |
| 27.08.2010 | Jugendreferent/in für Kinder- und Jugendarbeit, Hannover CVJM Hannover e.V. |
| 26.08.2010 | Erzieher/in für Kinderkrippe, München BabyWatch |
Weitere Anzeigen im socialnet Stellenmarkt.


