Haftung der Organisation
Frage
Inwieweit kann ein Verein haftungsrechtlich für seine Tochtergesellschaft herangezogen werden?
Antwort
Nur in Ausnahmefällen, z.B. wenn dem Verein das Stammkapital (teilweise) direkt oder indirekt zurückgezahlt wird oder er seiner Tochtergesellschaft eigenkapitalersetzende Darlehn oder Nutzungsüberlassung gewährt, er eine Garantieerklärung für die Tochtergesellschaft abgibt oder Sicherheiten (z.B. Grundpfandrechte) stellt.
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Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de