Haftung des Vorstandes
Frage
Kann ein nur ehrenamtlich tätig gewordenes Vorstandsmitglied für seine Tätigkeit haften?
Antwort
Ja, je nach Satzungsgestaltung und Situation, in der Regel auch für nach seiner subjektiven Auffassung "leicht fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzungen", denn die strengen Maßstäbe werden häufig verkannt. Wer sich zum Beispiel nicht ausreichend informiert über einschlägige Sachverhalte oder rechtliche Vorgaben, verschließt in der Regel bewußt die Augen vor den Risiken und handelt damit grob fahrlässig.
alle Fragen zum Thema Haftung des Vorstandes
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de