Vorstandsamt

Frage
Ist der Vorstand in der Mitgliederversammlung über alle Vereinsgeschäfte auskunftspflichtig?

Antwort
Falls die Satzung keine abweichende Regelung enthält (z.B. weitgehend abschließende Verlagerung des Auskunftsanspruchs auf ein Revisionsorgan), besteht der in seinem konkreten Umfang strittige Anspruch im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und der berechtigten Interessen der Beteiligten. Kein berechtigtes Interesse zur Auskunfstverweigerung ist das Bedürfnis, eine persönliche Inregreßnahme zu verhindern oder Fehler (auch ideeller Art) bei der Amtsführung zu vertuschen.

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Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de