Vorstandsamt

Frage
Darf man als Ehrenmitglied oder Ehrenvorsitzender zum Vorstandsvorsitzenden gewählt werden?

Antwort
Wenn die Vereinssatzung keine anderweitige Auslegung nahelegt, können Ehrenvorsitzende /-vorstandsmitglieder grundsätzlich nicht gleichzeitig dem stimmberechtigten Vorstand angehören. Wenn mit der Ehrung nach der Satzung nur eine Titulierung ohne sonstige Funktion verbunden ist, spricht viel für die Zulässigkeit der "Doppelfunktion".

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Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de