Vorstandsamt
Frage
Wenn ein neuer Vorsitzender nach § 26 BGB berufen/gewählt wurde, muß dann die Satzung
geändert werden. Reicht es, wenn der neue Vorstand die bestehende Satzung
unterschreibt? Oder muß überhaupt nichts gemacht werden?
Antwort
Die Satzung muss nicht geändert werden, aber dem Register (Vereins-/ Stiftungsregister) muss der Wechsel in der Vertretungsberechtigung angezeigt werden, wenn es sich um einen eingetragenen Verein bzw. eine rechtsfähige Stiftung handelt.
alle Fragen zum Thema Vorstandsamt
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de