Vorstandsamt

Frage
Ich bin zum Kassenprüfer gewählt / berufen worden, kenne mich mit den Aufgaben aber nicht aus. Können mich eventuell Haftungsrisiken treffen?

Antwort
Ja! Wer das Amt annimmt, muss es Amt gewissenhaft ausüben: ganz schnell fortbilden oder das Amt bald (nicht zur Unzeit) wieder niederlegen.

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Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de