Buchführung, Prüfung und Revision
Frage
Kann ein Mitglied eines mitgliederstarken Vereins die Vorlage eines schriftlichen Berichts in der Hauptversammlung verlangen, wenn die Satzung dazu keine Regelung enthält?
Antwort
Soweit eine Rechenschaftslegungsfrist nach der Satzung oder Vereinsgewohnheitsrecht besteht, muss der Rechenschaftsbericht in der Mitgliederversammlung schriftlich vorliegen, jedes Mitglied hat ein Einsichtsrecht (§ 27 Abs. 3 i.V.m. § 666 und § 259 f.). Entgegenstehende Satzungsbestimmungen sind unwirksam.
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Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de