Häufige Fragen - Verein
Buchführung, Prüfung und Revision
Frage
Wie lange muß man die Geschäftsunterlagen (Protokolle/Kassenführungsunterlagen, etc.) aufbewahren?
Antwort
Die Aufbewahrungsfristen richten sich, wenn keine Verfahren anhängig sind, nach den allgemeinen steuerlichen Vorschriften (§ 147 Abgabenordnung). Vorsichtige Vorstandsmitglieder werden davon unabhängig auf einen Aufbewahrungszeitraum von 10 Jahren drängen, um ggf. ihre korrekte Vereinsführung belegen zu können.
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Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de