Mitgliedschaft
Frage
Können nichtrechtsfähige Vereine oder andere Gruppierungen, BGB-Gesellschaften etc. Mitglieder eines eingetragenen Vereins sein?
Antwort
Nichtrechtsfähige Vereine ja, bei anderer Gruppierungen ist dies strittig - jedenfalls sollte die Satzung dafür Regelungen vorsehen.
alle Fragen zum Thema Mitgliedschaft
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de