Mitgliedschaft
Frage
Kann die Vereinssatzung vorsehen, dass es im Verein Mitglieder mit Stimmrecht und solche ohne Stimmrecht gibt?
Antwort
Eine solche Ungleichbehandlung ist zulässig, wenn sie sie nicht ganz ausnahmsweise aus besonderen Gründen gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, insbesondere weil ein Aufnahmeanspruch besteht (z.B. Monopolverein).
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Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de