Gründung

Frage
Kann ein Verein nur mit Sitz am Wohnort der Gründungsmitglieder eingetragen werden?

Antwort
Der Verein muss an seinem Sitz postalisch erreichbar sein und es muss einen gewissen Bezug zur Vereinstätigkeit geben. Weitere Vorgaben des Gesetzes bestehen nach herrschender Meinung für die Wahl des Vereinssitzes nicht.

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Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de