Persönliche Haftung der Vereinsgeschäftsführer

02.10.2009 | Thomas von Holt

Der Verein ist nach wie vor die verbreiteste Organisationsform im gemeinnützigen Sektor. Tradition, geringer formaler Aufwand und die mitgliedschaftliche Struktur sind dafür ausschlaggebend.

Aus diesen Gründen wird der Verein auch zukünftig eine bedeutungsvolle und prädestinierte Rolle im gemeinnützigen Sektor einnehmen.

Jedoch werden zunehmend Leitungskräfte gemeinnütziger Organisationen straf- und zivilrechtlich in Anspruch genommen. Geänderte Finanzierungsbedingungen, vermehrte Konkurrenz und wachsende Komplexität der Geschäftsbetriebe führen zu steigenden Haftungsrisiken.

Umfang und Ausmaß der persönlichen Haftung der Vereinsgeschäftsführer richten sich nach den Bestellungsmodalitäten sowie der Art der Pflichtverletzung. In der Darstellung werden die unterschiedlichen Haftungsrisiken erläutert. Anschließend werden Vorschläge zur Risikominimierung vorgestellt und die praktischen Konsequenzen diskutiert.

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