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Rückwirkung bei Wegfall der Gemeinnützigkeit

Wenn der Status der Gemeinnützigkeit rückwirkend aberkannt wird, stehen bestandskräftige Bescheide einer rückwirkenden Festsetzung von Grundsteuer nicht entgegen.

FG Niedersachsen, Beschluss vom 27. September 2007 - 1 V 131/07


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de