Urteile und Erlasse
sortiert nach Datum, aktuellste Urteile zuerst
Vereinsrecht (1 - 5)
- Namensänderung des Vorstandes ist einzutragen
- Vorstand muss Administrationsrechte herausgeben
- Umfängliche Prüfungsbefugnis des Vereinsregisters
- Beschwerdebefugnis nur bei eigener Rechtsbeeinträchtigung
- Eingetragener Vorstand ist immer einberufungsbefugt
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de