Stand: 21.04.2026
| Josef Renner, Sienna Strebe
Der besondere Vertreter, § 30 BGB, ist ein fakultatives Organ des Vereins, das durch die Satzung für Aufgaben- oder Geschäftsbereiche bestellt werden kann. Weiterlesen
Stand: 17.04.2026
| Josef Renner, Sienna Strebe
Repräsentanten eines Vereins vertreten den Verein im Rahmen ihrer Befugnisse. Sie haften persönlich bei Pflichtverletzungen oder unerlaubten Handlungen. Weiterlesen
Stand: 16.04.2026
| Josef Renner, Sienna Strebe
Die Organhaftung betrifft die persönliche Haftung von Vereinsorganen für Schäden, die sie dem Verein oder Dritten durch Pflichtverletzungen verursachen. Weiterlesen
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