Gemeinnützigkeit

Frage
Ist es steuerlich unschädlich / rechtlich korrekt, wenn ehrenamtliche Vorstandsmitglieder für eine Tätigkeit, die nicht in Verbindung mit der Vorstandstätigkeit steht, ein Honorar von dem Verein erhalten, dessen Vorstand sie sind?

Antwort
Nur dann, wenn die Tätigkeit tatsächlich keinerlei Bezug zur Vorstandstätigkeit aufweist, das beauftragte Vorstandsmitglied sich bei der Abstimmung über die Beauftragung der Stimme enthalten hat, der Verein damit nicht in die Funktion eines "Auftragsbeschaffers" seiner Mitglieder gerät und die Beauftragung des Vereinsmitglieds aus Sicht des Vereins wirtschaftlich sinnvoll ist. Erforderlich ist dann eine im Voraus seitens des zuständigen Organs mit dem Vorstandsmitglied abgeschlossene, aus Sicht des Vereins preislich nicht überhöhte und im Übrigen angemessene, beweissicher dokumentierte und tatsächlich in allen Einzelheiten korrekt durchgeführte Vereinbarung.

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Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de