Gemeinnützigkeit
Frage
Kann eine gemeinnützige Organisation eine erhaltene Spende vor Ablauf der zeitnahen Verwendungspflicht noch dergestalt ?umwidmen?, dass er mittels entsprechender Erklärung des Zuwenders dem Vermögen zugeführt, also als Zustiftung behandelt wird?
Antwort
Die Finanzverwaltung hält dies für unzulässig, bleibt aber eine schlüssige Begründung schuldig.
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Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de