Gemeinnützigkeit
Frage
Verliert ein Verein seine Gemeinnützigkeit, wenn er ein Mitglied aufnimmt, das gewerblich in dem gleichen Bereich tätig ist bzw. für seine Dienste im Verein ein Entgelt verlangt?
Antwort
Die parallele gewerbliche Tätigkeit kann in der Tat wegen eines Verstoßes gegen die gemeinnützigkeitsrechtlichen Grundsätze der Selbstlosigkeit oder Ausschließlichkeit oder des vereinsrechtlichen Grundsatzes der ideellen Ausrichtung problematisch sein, zum Beispiel bei einer Berücksichtigung oder gar Dominanz dieser individuellen Mitgliederinteressen und richtet sich nach dem Einzelfall.
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Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de