Gemeinnützigkeit
Frage
Ist die Verlinkung auf der Homepage zu einer anderen gemeinnützigen Organisation als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb einzustufen?
Antwort
Solange die Verlinkung ohne Gegenleistung erfolgt, entsteht dadurch kein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Auch eine gegenseitige Verlinkung ist unproblematisch, solange sie aus inhaltlichen Gründen erfolgt. Dagegen ist eine Verlinkung gegen Entgelt auf den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einer anderen gemeinnützigen Organisation steuerpflichtig und gefährdet die unentgeltliche Verlinkung seitens eines gemeinnützigen Vereins zugunsten eines gewerblichen Anbieters die Gemeinnützigkeit, wenn eine solche Verlinkung üblicerweise nur gegen Entgelt erfolgt.
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Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de