Gemeinnützigkeit

Frage
Kann ein Verein oder eine Stiftung selbst Spendenbescheinigungen ausstellen?

Antwort
Wenn der Verein / die Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist und ein dies eröffnender, zeitlich noch gültiger Freistellungsbescheid vom Finanzamt vorliegt, kann der Verein bzw. die Stiftung Zuwendungsbestätigungen (= Spendenbescheinigungen) ausstellen.

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Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de