Gemeinnützigkeit
Frage
Muss sich ein Verein auch dann um die Gemeinnützigkeit / Umsatzsteuer kümmern (bzw. kann er sie auch dann erhalten), wenn er nicht im Vereinsregister eingetragen ist?
Antwort
Ja - was manche Sachbearbeiter bei der Finanzverwaltung nicht wissen. Nicht rechtsfähige Vereine (und Stiftungen) unterliegen den allgemeinen Steuerpflichten, wenn sie nicht die spezifischen gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und bei der Vereinstätigkeit beachten.
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Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de