Gemeinnützigkeit
Frage
Verliert ein Verein die Gemeinnützigkeit, wenn er nicht jeden, der möchte, als Mitglied aufnimmt?
Antwort
Dies richtet sich nach dem Vereinszweck und den hinter der Nichtaufnahme stehenden Motiven. In der Regel verliert der Verein dadurch nicht seine Gemeinnützigkeit - außer im Falle eines zielgerichteten, nicht durch den verfassungsmäßigen Vereiinszweck legitimierten Verstoß gegen das AGG (BFH, Az. V R 52/15).
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Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de