Spendenrecht
- Muss der Wert einer Sachspende gutachterlich nachgewiesen sein?
- Muss eine steuerbegünstigte Organisation einen schriftlichen Nachweis oder Rechnungskopien aus dem Ausland für die dort ausgegebenen Spendengelder vorlegen? Reicht auch eine Bestätigung der Empfängerbank über den Eingang der Spendenmittel?
- Müssen Sachspendenzugänge gebucht, also als Einnahmen aufgezeichnet werden?
- Welchen Wert darf die steuerbegünstigte Organisation auf der Zuwendungsbestätigung bescheinigen?
- Über die eingesetzte Arbeitszeit darf ja keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden. Darf statt dessen der mit diesem Arbeitseinsatz erreichte Baufortschritt (= Werterhöhung)an dem Vereinsgebäude bescheinigt werden?
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de