Umsatzsteuer
- Wir sind ein kleiner gemeinnütziger Verein und veranstalten jährlich ein Vereinsfest mit Eintritt, Bewirtung und Tombola. Müssen wir dafür Abgaben bezahlen?
- Wenn ein Verein hohe Auslagen und dadurch auch hohe Vorsteuern hat - kann er die dann vom Finanzamt wiederbekommen?
- Unterliegen vereinsintern (an Mitglieder) verkaufte Fan-Artikel der Umsatzsteuer?
- Ist ein gemeinnütziger Verein oder eine Stiftung von der Umsatzsteuer befreit?
- Muss sich ein Verein auch dann um die Gemeinnützigkeit / Umsatzsteuer kümmern (bzw. kann er sie auch dann erhalten), wenn er nicht im Vereinsregister eingetragen ist?
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de