Strukturaspekte
- Was ist der Unterschied zwischen einen Club und einem Verein ? In der Gründung , Auflösung usw.?
- Kann man einen Verein zu jedem erlaubten Zweck gründen?
- Ist es problematisch, wenn sich der Vereinszweck mit erwerbswirtschaftlichen Tätigkeiten eines / mehrerer seiner Mitglieder oder diesen nahestehenden Personen überschneidet?
- Ist es problematisch, wenn ein Vorstandsmitglied eines steuerbegünstigten Vereins gleichzeitig noch in einem anderen Verein Vorstandsmitglied ist?
- Können nichtrechtsfähige Vereine oder andere Gruppierungen, BGB-Gesellschaften etc. Mitglieder eines eingetragenen Vereins sein?
- Kann eine Mitgliederminderheit die Vereinsmitglieder austricksen, z.B. zwecks "Übernahme" des Vereins?
- Wie kann sich ein nicht rechtsfähiger Verein in einen rechtsfähigen Verein umwandeln? Müssen dazu alle Mitglieder neu eintreten?
- Ist es sinnvoll, wenn ein Verein betriebliche Tätigkeiten entfaltet oder sollten diese in eine Tochtergesellschaft ausgelagert werden?
- Wie werden die Aufgaben zwischen verschiedenen Verbandsebenen (örtlich/regional/überregional) optimal aufgeteilt?
- Darf ein Verwandter (z.B. Bruder/Schwester) des Vorstandes eine Kontrollfunktion, z.B. Revision, Kassenprüfung, im Verein übernehmen?
- Kann der Vorstand eines Vereins oder einer Stiftung nach den Regeln der Durchgriffshaftung von Gläubigern der Tochtergesellschaft des Vereins/der Stiftung persönlich in Anspruch genommen werden?
- Dürfen Organmitglieder miteinander verheiratet sein?
- Kann ein Organmitglied, zum Beispiel ein Vereinsmitglied oder ein Gesellschafter, sein Stimmrecht für eine Gremiensitzung(z.B. Mitglieder-/ Gesellschafterversammlung, Sitzung des Stiftungsrats) auf eine andere Person übertragen?
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de