Strukturaspekte

  1. Was ist der Unterschied zwischen einen Club und einem Verein ? In der Gründung , Auflösung usw.?
  2. Kann man einen Verein zu jedem erlaubten Zweck gründen?
  3. Ist es problematisch, wenn sich der Vereinszweck mit erwerbswirtschaftlichen Tätigkeiten eines / mehrerer seiner Mitglieder oder diesen nahestehenden Personen überschneidet?
  4. Ist es problematisch, wenn ein Vorstandsmitglied eines steuerbegünstigten Vereins gleichzeitig noch in einem anderen Verein Vorstandsmitglied ist?
  5. Können nichtrechtsfähige Vereine oder andere Gruppierungen, BGB-Gesellschaften etc. Mitglieder eines eingetragenen Vereins sein?
  6. Kann eine Mitgliederminderheit die Vereinsmitglieder austricksen, z.B. zwecks "Übernahme" des Vereins?
  7. Wie kann sich ein nicht rechtsfähiger Verein in einen rechtsfähigen Verein umwandeln? Müssen dazu alle Mitglieder neu eintreten?
  8. Ist es sinnvoll, wenn ein Verein betriebliche Tätigkeiten entfaltet oder sollten diese in eine Tochtergesellschaft ausgelagert werden?
  9. Wie werden die Aufgaben zwischen verschiedenen Verbandsebenen (örtlich/regional/überregional) optimal aufgeteilt?
  10. Darf ein Verwandter (z.B. Bruder/Schwester) des Vorstandes eine Kontrollfunktion, z.B. Revision, Kassenprüfung, im Verein übernehmen?
  11. Kann der Vorstand eines Vereins oder einer Stiftung nach den Regeln der Durchgriffshaftung von Gläubigern der Tochtergesellschaft des Vereins/der Stiftung persönlich in Anspruch genommen werden?
  12. Dürfen Organmitglieder miteinander verheiratet sein?
  13. Kann ein Organmitglied, zum Beispiel ein Vereinsmitglied oder ein Gesellschafter, sein Stimmrecht für eine Gremiensitzung(z.B. Mitglieder-/ Gesellschafterversammlung, Sitzung des Stiftungsrats) auf eine andere Person übertragen?

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Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de