Haftung des Vorstandes
- Woraus kann sich eine persönliche Haftung von Vorstandsmitgliedern eines eingetragenen Vereins oder einer Stiftung ergeben?
- Kann der Vorstand eines Vereins oder einer Stiftung nach den Regeln der Durchgriffshaftung von Gläubigern der Tochtergesellschaft des Vereins/der Stiftung persönlich in Anspruch genommen werden?
- Haftet ein bereits längere Zeit ausgeschiedenes Vorstandsmitglied für zu seiner Amtszeit entstandene Steuerschulden persönlich?
- Kann ein nur ehrenamtlich tätig gewordenes Vorstandsmitglied für seine Tätigkeit haften?
- Ist der Vorstand in der Mitgliederversammlung über alle Vereinsgeschäfte auskunftspflichtig?
- Unterscheidet sich das Haftungsrisiko von ehren- und hauptamtlichen Vorstandsmitgliedern?
- Welche Konsequenz hat die Erteilung der Entlastung bzw. die Versagung der Entlastung für den ganzen Vorstand oder einzelner Mitglieder?
- Kann die Haftung des Vorstandes oder des Mitglieds eines anderen Organs in einer Vereins-/ Stiftungssatzung wirksam ausgeschlossen werden?
- Kann oder muss die persönliche Haftung der Vereinsmitglieder in der Satzung ausgeschlossen werden?
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de