Vorstandsamt
- Darf ein ehrenamtlich tätiges Organmitglied (Vorstandsmitglied, Schatzmeister, Kassierer) sein Amt jederzeit niederlegen?
- Kann ein angestellter Mitarbeiter des Vereins bzw. einer Stiftung gleichzeitig dem Vorstand angehören?
- Wie gehen wir als Vereinsmitglieder damit um, wenn ein Vorstandsmitglied sein Amt niederlegen will?
- Wie ist zu verfahren, wenn der Verein durch Rücktritt seiner Vorstandsmitglieder nicht mehr handlungsfähig ist?
- Ich bin zum Kassenprüfer gewählt / berufen worden, kenne mich mit den Aufgaben aber nicht aus. Können mich eventuell Haftungsrisiken treffen?
- Können auch Nichtmitglieder in den Vereinsvorstand gewählt werden?
- Wenn der Vorstand teilweise neugewählt, vorher aber die übliche Entlastung verweigert wurde, dann sind doch die Neuwahlen ungültig?
- Welche Aufgaben hat der erste Vorsitzende eines Vereins?
- Ist die Vorstandssitzung eines Vereins öffentlich?
- Ist es problematisch, wenn ein Vorstandsmitglied eines steuerbegünstigten Vereins gleichzeitig noch in einem anderen Verein Vorstandsmitglied ist?
- Kann ein in der Mitgliederversammlung nicht anwesendes Vereinsmitglied in ein Vereinsgremium (z.B. Vorstand) gewählt werden?
- Wie ist zu verfahren, wenn sich auf einer Mitgliederversammlung kein neuer erster Vorsitzender findet?
- Ist der Vorstand in der Mitgliederversammlung über alle Vereinsgeschäfte auskunftspflichtig?
- Ist es steuerlich unschädlich / rechtlich korrekt, wenn ehrenamtliche Vorstandsmitglieder für eine Tätigkeit, die nicht in Verbindung mit der Vorstandstätigkeit steht, ein Honorar von dem Verein erhalten, dessen Vorstand sie sind?
- Darf man als Ehrenmitglied oder Ehrenvorsitzender zum Vorstandsvorsitzenden gewählt werden?
- Darf ein Vorstandsmitglied an der Abstimmung über seine Abwahl aus Gründen seiner Amtsführung und seine Entlastung mitstimmen?
- Wer entscheidet über die außerplanmäßige Abberufung eines Vorstandsmitglieds?
- Müssen alle Vorstandsmitglieder für den gleichen Zeitraum gewählt werden oder können die Wahl-/Amtsperioden unterschiedlich lang sein (z.B. 1 Jahr für den 1. und 2 Jahre für den 2. Vorsitzenden)?
- Kann ein Ausländer als Vorstandsmitglied gewählt/berufen werden?
- Dürfen Verwandte (z.B. Bruder/Schwester) gleichzeitig einem Vereinsvorstand angehören?
- Darf ein Verwandter (z.B. Bruder/Schwester) des Vorstandes eine Kontrollfunktion, z.B. Revision, Kassenprüfung, im Verein übernehmen?
- Kann ein gewählter Kassenprüfer auch ein Vorstandsamt wahrnehmen ?
- Dürfen einem Vorstandsmitglied seine Auslagen erstattet werden oder darf ihm die Organisation eine Entschädigung für den eingesetzten Zeitaufwand zahlen?
- Dürfen Organmitglieder miteinander verheiratet sein?
- Wenn ein neuer Vorsitzender nach § 26 BGB berufen/gewählt wurde, muß dann die Satzung geändert werden. Reicht es, wenn der neue Vorstand die bestehende Satzung unterschreibt? Oder muß überhaupt nichts gemacht werden?
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de