Vorstandsamt
Frage
Wenn der Vorstand teilweise neugewählt, vorher aber die übliche Entlastung verweigert wurde, dann sind doch die Neuwahlen ungültig?
Antwort
Nein, die Entlastung ist keine Voraussetzung wirksamer Neuwahlen, auch bei Neuwahl derselben Vostandsmitglieder.
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Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de