Vorstandsamt

Frage
Darf ein Verwandter (z.B. Bruder/Schwester) des Vorstandes eine Kontrollfunktion, z.B. Revision, Kassenprüfung, im Verein übernehmen?

Antwort
Ja, wenn das in der Vereinssatzung vorgesehene Wahlverfahren eingehalten ist und die zuständigen Vereinsgremien über die Situation informiert sind. Die Auswahlentscheidung liegt als Ermessensentscheidung in der Verantwortung der dafür in der Vereinssatzung vorgesehenen Gremien. Die gewählten Amtsinhaber haften dem Verein für die sorgfältige Wahrnehmung ihrer Aufgaben und sind dafür auch strafrechtlich verantwortlich.

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Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de