Vorstandsamt

Frage
Dürfen einem Vorstandsmitglied seine Auslagen erstattet werden oder darf ihm die Organisation eine Entschädigung für den eingesetzten Zeitaufwand zahlen?

Antwort
Wenn die Satzung dies ausdrücklich vorsieht und das dabei einzuhaltende Verfahren eingehalten wird, darf eine Entschädigung für Zeitaufwand gezahlt werden. Andernfalls dürfen nur aus Anlass der Tätigkeit konkret entstandene, angemessene und im Grundsatz abgesprochenen Fremdauslagen ersetzt werden, falls sich dies aus der Satzung, dem Vereinsgewohnheitsrecht oder einem Mitgliederversammlungsbeschluss ergibt. Ein großzügigeres Vorgehen gefährdet die Steuerbegünstigung bzw. führt bei einem nicht als steuerbegünstigt anerkannten Verein zur Rückforderungsansprüchen hinsichtlich der Zahlungen.

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Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de