Vorstandsamt
Frage
Wie gehen wir als Vereinsmitglieder damit um, wenn ein Vorstandsmitglied sein Amt niederlegen will?
Antwort
Falls der Vorstand laut Satzung nach der Amtsniederlegung nicht mehr handlungsfähig ist (was bei schlecht gestalteten Vereinssatzungen die Regel ist), müssen grundsätzlich vorher Neuwahlen durchgeführt werden. Wenn das Vorstandsmitglied aus wichtigem Grunde zurücktritt, müssen baldmöglichst Neuwahlen durchgeführt werden. Zur Mitwirkung an der Einberufung der dazu notwendigen Mitgliederversammlung ist das zurückgetretene, aber noch im Vereinsregister eingetragene Vorstandsmitglied weiterhin berechtigt.
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Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de