Personal und Ehrenamt
- Kann ein angestellter Mitarbeiter des Vereins bzw. einer Stiftung gleichzeitig dem Vorstand angehören?
- Darf ein gemeinnütziger Verein oder eine Stiftung Personal entlohnen?
- Welche Auswirkungen hat eine Personalüberlassung zwischen Verein / Stiftung und Tochtergesellschaft?
- Sind unterschiedliche Konditionen der Mitarbeiter des Vereins und der Tochtergesellschaft problematisch?
- Wie hoch darf die an einen ehrenamtlichen Mitarbeiter gezahlte Aufwandsentschädigung sein?
- Ist es steuerlich unschädlich / rechtlich korrekt, wenn ehrenamtliche Vorstandsmitglieder für eine Tätigkeit, die nicht in Verbindung mit der Vorstandstätigkeit steht, ein Honorar von dem Verein erhalten, dessen Vorstand sie sind?
- Dürfen einem Vorstandsmitglied seine Auslagen erstattet werden oder darf ihm die Organisation eine Entschädigung für den eingesetzten Zeitaufwand zahlen?
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de