Buchführung, Prüfung und Revision
- Wie genau hat die Prüfung einer Vereinskassenführung auszusehen?
- Muss die Jahresrechnung eines Vereins vor einer Mitgliederversammlung von einem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater o.ä. geprüft werden?
- Ich bin zum Kassenprüfer gewählt / berufen worden, kenne mich mit den Aufgaben aber nicht aus. Können mich eventuell Haftungsrisiken treffen?
- Wie lange muß man die Geschäftsunterlagen (Protokolle/Kassenführungsunterlagen, etc.) aufbewahren?
- Gibt es eine gesetzliche Grundlage, in der verankert ist, dass der 1. Vorsitzende eines Vereins bzw. die anderen Vorstandsmitglieder an einer Kassenprüfung n i c h t teilnehmen dürfen?
- Dürfen Kassenprüfer Einsicht in bestehende Verträge nehmen?
- Haben die Vereinsmitglieder einen Anspruch auf Einsichtnahme in alle Vereinsunterlagen, z.B. die Konten, Verträge oder Mitgliederlisten?
- Ist eine steuerbegünstigte Organisation verpflichtet, eine Revision zu installieren?
- Was hat eine Vereinskassiererin zu beachten, wenn sie ihre Amtsgeschäfte korrekt an ihren Nachfolger übergeben will?
- Kann ein Mitglied eines mitgliederstarken Vereins die Vorlage eines schriftlichen Berichts in der Hauptversammlung verlangen, wenn die Satzung dazu keine Regelung enthält?
- Darf ein Verwandter (z.B. Bruder/Schwester) des Vorstandes eine Kontrollfunktion, z.B. Revision, Kassenprüfung, im Verein übernehmen?
- Kann ein gewählter Kassenprüfer auch ein Vorstandsamt wahrnehmen ?
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de