Buchführung, Prüfung und Revision
Frage
Muss die Jahresrechnung eines Vereins vor einer Mitgliederversammlung von einem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater o.ä. geprüft werden?
Antwort
Nur dann, wenn sich dies aus der Vereinssatzung, der bisherigen Vereinsübung als Gewohnheitsrecht oder in besonderen Fällen aus gesetzlichen Vorschriften ergibt.
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Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de