Buchführung, Prüfung und Revision
Frage
Ich bin zum Kassenprüfer gewählt / berufen worden, kenne mich mit den Aufgaben aber nicht aus. Können mich eventuell Haftungsrisiken treffen?
Antwort
Ja! Wer das Amt annimmt, muss es Amt gewissenhaft ausüben: ganz schnell fortbilden oder das Amt bald (nicht zur Unzeit) wieder niederlegen.
alle Fragen zum Thema Buchführung, Prüfung und Revision
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de