Mitgliedschaft
- Kann ein Verein rückwirkend die Zahlung des Mitgliedsbeitrags einfordern?
- Erlischt die Mitgliedschaft automatisch, wenn der Mitgliedsbeitrag nicht gezahlt wurde?
- Welcher Unterschied besteht zwischen aktiven und passiven Mitgliedern?
- Kann die Vereinssatzung wirksam vorschreiben, dass der Austritt nur mit eingschriebenem Brief erfolgen kann?
- Können auch Nichtmitglieder in den Vereinsvorstand gewählt werden?
- Haben die Vereinsmitglieder einen Anspruch auf Einsichtnahme in alle Vereinsunterlagen, z.B. die Konten, Verträge oder Mitgliederlisten?
- Ist es problematisch, wenn sich der Vereinszweck mit erwerbswirtschaftlichen Tätigkeiten eines / mehrerer seiner Mitglieder oder diesen nahestehenden Personen überschneidet?
- Muss einem Vereinsmitglied ein Exemplar der Vereinssatzung ausgehändigt werden?
- Können nichtrechtsfähige Vereine oder andere Gruppierungen, BGB-Gesellschaften etc. Mitglieder eines eingetragenen Vereins sein?
- Kann die Vereinssatzung vorsehen, dass es im Verein Mitglieder mit Stimmrecht und solche ohne Stimmrecht gibt?
- Kann der Vorstand einen Antrag auf den Ausschluss von Vereinsmitgliedern stellen und über diesen Antrag selbst mit abstimmen?
- Kann oder muss die persönliche Haftung der Vereinsmitglieder in der Satzung ausgeschlossen werden?
- Besteht ein Rechtsanspruch zur Aufnahme in einen Verein?
- Wie hoch ist der Streitwert bei einer Klage gegen einen Ausschluss aus einem Verein?
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de