Mitgliedschaft

  1. Kann ein Verein rückwirkend die Zahlung des Mitgliedsbeitrags einfordern?
  2. Erlischt die Mitgliedschaft automatisch, wenn der Mitgliedsbeitrag nicht gezahlt wurde?
  3. Welcher Unterschied besteht zwischen aktiven und passiven Mitgliedern?
  4. Kann die Vereinssatzung wirksam vorschreiben, dass der Austritt nur mit eingschriebenem Brief erfolgen kann?
  5. Können auch Nichtmitglieder in den Vereinsvorstand gewählt werden?
  6. Haben die Vereinsmitglieder einen Anspruch auf Einsichtnahme in alle Vereinsunterlagen, z.B. die Konten, Verträge oder Mitgliederlisten?
  7. Ist es problematisch, wenn sich der Vereinszweck mit erwerbswirtschaftlichen Tätigkeiten eines / mehrerer seiner Mitglieder oder diesen nahestehenden Personen überschneidet?
  8. Muss einem Vereinsmitglied ein Exemplar der Vereinssatzung ausgehändigt werden?
  9. Können nichtrechtsfähige Vereine oder andere Gruppierungen, BGB-Gesellschaften etc. Mitglieder eines eingetragenen Vereins sein?
  10. Kann die Vereinssatzung vorsehen, dass es im Verein Mitglieder mit Stimmrecht und solche ohne Stimmrecht gibt?
  11. Kann der Vorstand einen Antrag auf den Ausschluss von Vereinsmitgliedern stellen und über diesen Antrag selbst mit abstimmen?
  12. Kann oder muss die persönliche Haftung der Vereinsmitglieder in der Satzung ausgeschlossen werden?
  13. Besteht ein Rechtsanspruch zur Aufnahme in einen Verein?
  14. Wie hoch ist der Streitwert bei einer Klage gegen einen Ausschluss aus einem Verein?

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Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de