Mitgliedschaft
Frage
Kann oder muss die persönliche Haftung der Vereinsmitglieder in der Satzung ausgeschlossen werden?
Antwort
Bei nichtrechtsfähigen, also nicht eingetragenen Vereinen, sollte die Satzung eine haftungsbegrenzende Klausel enthalten, mit der die persönliche Haftung der Vereinsmitglieder - vielleicht auch des Vorstandes - bei nicht von ihnen selbst zu verantwortenden Verpflichtungen ausgeschlossen wird. Bei eingetragenen Vereinen hat die Klausel zur Beschränkung der Haftung auf das Vereinsvermögen keine Bedeutung.
alle Fragen zum Thema Mitgliedschaft
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de