Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine · Gültig bis 31.07.2026
Jetzt kaufen!Vorübergehend ist ein günstiger Ausstieg aus der VBL nach sorgfältiger Risikoabwägung denkbar, da das Gericht die Entschädigungsregelung der VBL-Satzung wegen Übervorteilung für nichtig erklärt hat.
LG Mannheim, Urteil vom 19. Juni 2009 - 7 O 122/08 (nicht rechtskräftig)
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de