Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Leistet ein Arbeitgeber beim Wechsel zu einer anderen umlagefinanzierten Zusatzversorgungskasse Sonderzahlungen zum Ausgleich einer versicherungsmathematischen Deckungslücke, so unterliegen diese Ausgleichszahlungen nicht der Lohnsteuer.
BFH, Urteil vom 14. September 2005 - VI R 148/98
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de