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Rechtsweg zum Arbeitsgericht für GmbH-Geschäftsführer

Bei einer Kraft ausdrücklicher Vereinbarung im Dienstvertrag fortgesetzten Versorgungszusage aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis bleibt hierfür der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet.

LAG Köln, Beschluss vom 12. Juli 2004 - 3 Ta 220/04


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de