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Minijobber dürfen nicht diskriminiert werden

Minijobber dürfen gegenüber den im Betrieb mit identischen Tätigkeiten betrauten Vollzeitarbeitskräften bei gleicher Qualifikation keine geringere (anteilige) Vergütung erhalten. Achtung: dies betrifft sämtliche Vergütungsbestandteile!

BAG; Urteil v. 18.1.2023 - 5 AZR 108/22; vgl. auch EuGH, Urteil v. 12.1.2023 - C-356/21.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de