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Über Folgen des Betriebsübergangs detailliert aufklären

Dem BAG gelingt es nicht, dogmatisch nachvollziehbar und rechtsstaatlich korrekt herauszuarbeiten, in welchem Umfang die betroffenen Arbeitnehmer über die Folgen eines Betriebsübergangs aufzuklären sind. Andererseits läuft die Widerspruchsfrist gegen den Betriebsübergang erst nach zutreffender Aufklärung, so dass über dessen Folgen vorsorglich sehr differenziert informiert werden sollte.

vgl. z.B. BAG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 8 AZR 763/05


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de