Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Der Übergang der Belegschaft nach § 613a BGB auf einen neuen Betriebsträger erfolgt nur bei identischer Betriebsfortführung. Dagegen liegt zum Beispiel eine (Teil-) Betriebsschließung des bisherigen Betreibers eines Frauenhauses vor, wenn der neue Betreiber sich nicht mehr auf eine Unterbringung der betreuungsbedürftigen Frauen und Kinder beschränkt, sondern damit weitergehend ein umfangreiches Präventions- und Weiterbildungskonzept verbindet.
BAG, Urteil vom 04. Mai 2006 - 8 AZR 299/05
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de