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Arbeitsgerichte für Ausbildung zum Altenpfleger zuständig

Bei Streitigkeiten aus einem Schulungsvertrag über die Ausbildung zum Altenpfleger sind nicht die Verwaltungsgerichte, sondern die Arbeitsgerichte zuständig.

LAG Chemnitz, Beschluss vom 16. März 2006 - 3 Ta 39/06


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de