Aktuelle Rechtsentwicklung
Löschung betrieblicher Daten kann Kündigung rechtfertigen
Löscht ein Arbeitnehmer betriebliche Daten und/oder E-Mails, die für das Unternehmen erforderlich sind, ohne hierzu berechtigt zu sein und entzieht sie so dem Zugriff des Arbeitgebers, kann dies grundsätzlich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung darstellen.
LAG Hamm, Urteil v. 17.11.2022 - 3 Sa 17/22.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de