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Kein Wirtschaftsausschuss bei Tendenzbetrieb

In Organisationen, die unmittelbar und überwiegend karitative Ziele verfolgen, ist kein Wirtschaftsausschuss zu bilden.

BAG, Beschluss vom 15. März 2006 - 7 ABR 24/05


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de