Aktuelle Rechtsentwicklung

zurück zur Übersicht

zurück (111 - 115)

Änderungskündigung bei unkündbaren Arbeitnehmern

Bei der außerordentlichen betriebsbedingten Änderungskündigung eines tariflich nicht ordentlich kündbaren Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber alles Zumutbare unternommen haben, um die Vertragsänderung auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.

BAG, Urteil vom 02. März 2006 - 2 AZR 64/05


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de