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Sanierungsbeitrag mit Insolvenzvorbehalt zulässig

Eine zum Zwecke der Sanierung vereinbarte Gehaltsabsenkung kann mit einem Vorbehalt verbunden werden, wonach im Falle der Insolvenz rückwirkend das volle Gehalt geschuldet wird.

BAG, Urteil vom 19. Januar 2006 - 6 AZR 529/04


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de