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Flexible Arbeitszeit durch Arbeit auf Abruf

Die Vereinbarung einer Bandbreitenregelung ist mit einer Spanne von höchstens 25 % der regelmäßigen Arbeitszeit zulässig.

BAG, Urteil vom 07. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de