Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Die Vereinbarung einer Bandbreitenregelung ist mit einer Spanne von höchstens 25 % der regelmäßigen Arbeitszeit zulässig.
BAG, Urteil vom 07. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de